Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für den Nachweis und die Vermittlung von Immobilien zur Anmietung und zum Verkauf

 

  • 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Nachweis und die Vermittlung von Immobilien zur Anmietung und zum Verkauf gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Geltung, und zwar auch dann nicht, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Vereinbarung vorbehaltlos angenommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur bei schriftlicher Zustimmung des Maklers Vertragsbestandteil.

  • 2 Hauptvertrag

(1) Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.

(2) Als ein provisionspflichtiger Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes wirtschaftlich vergleichbares Objekt, das den in der Provisionsvereinbarung genannten Vorgaben entspricht und für das der Makler Nachweis oder Vermittlung erbringt.

(3) Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht.

  • 3 Provision

(1) Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber für den Nachweis oder die Vermittlung eines Mietvertrages oder eines Kaufvertrags zur Zahlung einer Provision. Bei Mietverträgen gilt einen Provision einschließlich Umsatzsteuer in Höhe von 2,38 Monatsnettomieten bzw. 3,0 Monatsnettomieten bei Gewerberaummietverträgen zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bei Kaufverträgen gilt eine Provision in Höhe von 3,57% bis max. 7,14% inkl. MwSt. des Kaufpreises bzw. 3,00 % bis max. 6,00 % zzgl. MwSt. bei gewerblichem Auftraggeber.

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, an Privatpersonen, wird die Provision hälftig geteilt und zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer gezahlt

(2) Die Provision ist verdient, sobald der Vertrag aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch den Makler zustande kommt. Mitursächlichkeit ist ausreichend.

(3) Ist dem Auftraggeber die durch den Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages oder Kaufvertrags bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich, nach Erhalt der ersten Objektinformationen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Soweit wegen eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit durch den Makler ausgeübt wird, die nicht zur Entstehung des Provisionsanspruches führt, so ist der Auftraggeber zum Ersatz des dem Makler entstandenen Schadens verpflichtet.

(4) Die Provision wird mit Abschluss des Miet- oder Kaufvertrags nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(5) Der Provisionsanspruch entfällt im Falle der vollständigen Nichtausführung eines bereits rechtsverbindlich abgeschlossenen Mietvertrags nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die vom Makler vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten sind.

  • 4 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

(1) Der Auftraggeber erteilt dem Makler unverzüglich alle Informationen über die vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrags in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte zu geben. Verstößt der Auftraggeber hiergegen und schließt daraufhin der Dritte den vom Makler nachgewiesenen Vertrag, so schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der Provision, die er zu zahlen gehabt hätte, wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

(3) Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragsparteien entgeltlich tätig zu werden. Der Makler darf das Objekt – auch mit Dritten – besichtigen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über den Abschluss des Vertrages zu informieren und Auskunft über alle vertraglichen Haupt- und Nebenabreden zu erteilen. Der Makler hat insbesondere Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Ort und Zeit sind dem Makler rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

  • 5 Veröffentlichung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Informationen, Fotografien, Pläne und sonstige Daten über die zu vermittelnde Immobilie im Internet auf der eigenen Homepage und den gängigen Onlineportalen wie z.Bsp. Immobilienscout24.de, Immowelt.de, Immonet.de, u.s.w. sowie in der regionalen und überregionalen Presse zu veröffentlichen und die Immobilie dort entsprechend zu bewerben. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.

  • 6 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des sechsten vollen Kalendermonats. Er endet nach zwölf vollen Kalendermonaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Für eine Kündigung aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Vorschriften. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Verletzung der Alleinauftragsbindung durch den Auftraggeber.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  • 7 Haftungsausschluss

(1) Exposé-Angaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den vom Auftraggeber und Dritten erteilten Auskünften. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben übernimmt der Makler keinerlei Haftung. Der Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich, dass er sämtliche vertragserheblichen Angaben vor Vertragsabschluss selbst überprüft hat.

(2) Die Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makler auf Schadensersatz werden hiermit ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Maklers.

  • 8 Schlussvorschriften

(1) Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten ist der Sitz des Maklers.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist Mainz.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Beide Parteien werden die unwirksame Klausel oder eine Lücke durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

  • 9 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Rainbow Immobilien, Torsten Klein, Am Schleifweg 16, 55128 Mainz, Tel.: 06131 – 6196194,  Email: kontakt@rainbow-immobilien.de,

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Stand: August 2023